Zur Erlangung einer Umweltgenehmigung nimmt TCKI, oftmals zeitgleich mit anderen Emissionsmessungen, Messungen nach Staub- und Feinstaubkonzentrationen in Prozessabgasen vor. Als Feinstaub werden wahlweise Teilchen kleiner als 10 und 2,5 µm, PM10 und PM2,5 selektiv gemessen.
Bei dieser Vorgehensweise wird das gemeinsame Knowhow der Messgruppe und der Beratungsgruppe von TCKI kombiniert.
Prüfungen, Ausarbeitung und Beratung sind vorzugsweise stets individuell abzustimmen. Wenden Sie sich daher für weitere Informationen bitte unverbindlich an uns, Rufnummer +31 (0)26 38 45 600. Wir beraten Sie gerne.